Abstimmungen vom 28. Februar 2016: Parolen der FDP Bezirk Muri

Ja zu mehr Sicherheit am Gotthard, Nein zur Durchsetzungsinitiative

Die Sanierung der bestehenden Gotthardröhre ist eine unbestrittene Notwendigkeit. Um die Verbindung ins Tessin aufrecht zu erhalten, schlägt der Bundesrat den Bau einer zweiten Röhre vor. Entschieden abgelehnt wird hingegen die Durchsetzungsinitiative der SVP. Diese löst keine Probleme und ist reine Themenbewirtschaftung. Zudem ist sie überflüssig, das Bundesparlament hat im vergangenen Sommer die Umsetzung der von Ausschaffungsinitiative geforderten Rahmenbedingungen beschlossen.

Ebenfalls abgelehnt wird von der freisinnigen Bezirkspartei die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die FDP ist entschieden gegen die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren, jedoch bewertet sie den in der Initiative definierten Ehebegriff „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" als zu eng gefasst und nicht mehr zeitgemäss. Ebenfalls abgelehnt wird die Juso-Initiative zum Spekulationsverbot mit Nahrungsmitteln. Bei der kantonalen Abstimmung über die Initiative „Weg mit dem Tanzverbot" wird vom Parteivorstand ein Ja empfohlen.

Gotthard-Sanierungstunnel als dringend notwendiger Schritt in der Verkehrspolitik
Die FDP.Die Liberalen Bezirk Muri unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag für eine zweite Gotthardröhre. Der Bau des Sanierungstunnels ist aus sicherheits-, finanz- und umweltpolitischer Betrachtung die effizienteste und zweckmässigsteLösung. Mit Vehemenz lehnt der Parteivorstand realitätsfremde Scheinlösungen wie den Bau von zahlreichen Verladeterminals („rollende Landstrassen") ab. Zudem wird so eine jahrelange Abschottung des Tessins von der restlichen Schweiz verhindert.

Durchsetzungsinitiative: Unnötig, unverhältnismässig und undemokratisch
Obwohl das Parlament die Ausschaffungsinitiative fristgerecht umgesetzt hat, behauptet die „Durchsetzungsinitiative", den Volksentscheid der erstgenannten Initiative umsetzen zu wollen. In der Realität schwächt sie jedoch den Rechtsstaat und die Gewaltenteilung, seit jeher ein Hauptpfeiler der Schweizer Demokratie. Mit der geforderten Einführung eines eigentlichen „Ausschaffungsautomatismus" wird auch die Verhältnismässigkeit, nämlich die individuelle Erwägung durch ein Gericht, ausgehebelt. Der Rechtsstaat wird damit zum Willkürstaat, die Einschränkung der Grundrechte für jeden Einzelnen und eine eigentliche Rechtsunsicherheit sind die direkte Folge. Die Durchsetzungsinitiative trifft uns alle: Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz sind als Ausländerinnen und Ausländer direkt betroffen. Für sie würde die Initiative bedeuten, dass sie auch als Secondos von heute auf morgen wegen des geringsten Vergehens ausgeschafft werden könnten. Dies unabhängig davon, wie gut sie integriert sind oder wie lange sie schon in der Schweiz leben und ohne Berücksichtigung der persönlichen Umstände. Die FDP ist für eine harte Haltung gegenüber Personen, die wiederholt und schwerwiegend gegen das Gesetz verstossen, ob Ausländer oder Schweizer. Mit reisserischen Initiativen lassen sich jedoch die Probleme im Migrationsbereich nicht lösen. Stattdessen wird die Verwaltungsbürokratie gefördert und die Kantone mit Mehrkosten belastet.

Nein zu den Initiativen gegen die Heiratsstrafe und das Spekulationsverbot mit Nahrungsmitteln
Keine Form des Zusammenlebens soll steuerlich benachteiligt werden. Die CVP-Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe" ist deshalb der falsche Weg für eine gerechte Besteuerung. Stattdessen setzt sich die FDP seit Jahren für eine Änderung des Steuersystems und die Einführung einer fairen Individualbesteuerung ein. Damit würde zugleich die Heiratsstrafe schweizweit abgeschafft.  Die Initiative der Jungsozialisten „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" ist wirkungslos und würde nur ein weiteres Bürokratieungeheuer schaffen, welches die Schweizer Wirtschaft behindert ohne wirksam etwas gegen das Hungerproblem in den betroffenen Regionen zu unternehmen.

Weg mit einem alten Zopf: Tanzverbot im Aargau abschaffen
Die FDP-Bezirkspartei unterstützt die kantonale Volksinitiative „Weg mit dem Tanzverbot". Diese verlangt eine Abschaffung der Pflicht für Restaurant, Bars und Clubs, an hohen religiösen Feiertagen und am darauffolgenden Tag den Betrieb um 00:15 Uhr zu schliessen. Die Initiative will keine Verlängerung der Öffnungszeiten, sondern die Aufhebung dieser Beschränkung, welche im Aargau als einer von wenigen Kantonen bis heute gültig ist. Der religiöse Feiertag wird durch die Gesetzesänderung nicht beeinträchtigt, die entsprechenden Feierlichkeiten finden tagsüber statt. Nachtruhestörungen sind so oder so nicht auszuschliessen. Sie sind sogar umso wahrscheinlicher, je früher die Menschen auf die Strasse gestellt werden. Bei Aufrechterhaltung der Sperrstunden an Feiertagen wird vornehmlich das junge Publikum weiterhin ausserkantonale Orte für den Ausgang wählen.

 


 

Kontakt

Stefan Huwyler, Grossrat, Medienverantwortlicher, Muri, 076 527 17 28